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Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 13.06.1997 - KVVG II 3/95 |
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Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 13.06.1997 - KVVG II 3/95 (https://dejure.org/1997,56123)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 13.06.1997 - KVVG II 3/95 (https://dejure.org/1997,56123)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - KVVG II 3/95 (https://dejure.org/1997,56123)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekhn.de
Art. 2, 7,34,52,61 KO; § 1 KVG; §§ 21,35 KHO; §§ 12,17 VorbG; §§ 3,6,18,31,36,38 KVVG; § 38 VwVfG; §§ 43,92,154,162 VwGO
Ermessen - pflichtgemäßes, Gleichheitsgrundsatz, Subvention, Verein, Vergleich, Zuweisung, Zuwendung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 13.06.1997 - KVVG II 3/95
Der Kläger erstrebt die Feststellung rechtlicher Beziehungen zwischen sich und der Beklagten, wie sie von dem Bundesverwaltungsgericht für das staatliche Recht bei der Frage, ob einer Privatschule staatliche Zuschüsse verweigert werden können (BVerwGE 23, 347), oder bei der Frage, ob die politische Gemeinde die Baulast für bestimmte kirchliche Gebäude zu tragen hat (BVerwGE 38, 76), angenommen worden sind. - BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70
Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse
Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 13.06.1997 - KVVG II 3/95
Der Kläger erstrebt die Feststellung rechtlicher Beziehungen zwischen sich und der Beklagten, wie sie von dem Bundesverwaltungsgericht für das staatliche Recht bei der Frage, ob einer Privatschule staatliche Zuschüsse verweigert werden können (BVerwGE 23, 347), oder bei der Frage, ob die politische Gemeinde die Baulast für bestimmte kirchliche Gebäude zu tragen hat (BVerwGE 38, 76), angenommen worden sind.